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   OLG Brandenburg, 09.03.2004 - 6 U 150/02   

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https://dejure.org/2004,12969
OLG Brandenburg, 09.03.2004 - 6 U 150/02 (https://dejure.org/2004,12969)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 09.03.2004 - 6 U 150/02 (https://dejure.org/2004,12969)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 09. März 2004 - 6 U 150/02 (https://dejure.org/2004,12969)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechnungsversand an eine in Großbritannien ansässige Gesellschaft; Notwendigkeit der Ermittelbarkeit eines tatsächlichen Verwaltungssitzes; Vereine und Wirtschaftsgesellschaften nach Schweizer Zivilrecht; Voraussetzungen zur Annahme einer Außengesellschaft bürgerlichen ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    BGB §§ 21 ff.; ; BGB § 31; ; BGB § 54 Satz 1; ; BGB § 54 Satz 2; ; BGB § 145; ; BGB § 147 Abs. 2; ; BGB §§ 631 ff. a.F.; ; BGB §§ 705 ff.; ; BGB § 831; ; ZPO § 517; ; ZPO § 520; ; HGB § 128

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Werkvertrag zwischen einer Druckerei und dem Mitglied einer losen Personenvereinigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.03.2004 - 6 U 150/02
    Seitdem der Bundesgerichtshof die Parteifähigkeit der Außen-Gesellschaft bürgerlichen Rechts anerkannt hat (NJW 2001, 1056; NJW 2002, 1207), ist auch anerkannt, daß Gesellschafter einer GbR entsprechend den Regelungen des § 128 HGB neben oder unabhängig von der Gesellschaft aus Gesellschaftsverbindlichkeiten in Anspruch genommen werden können.

    Der Bundesgerichtshof hat seine neue Rechtsprechung zur Eigenhaftung des GbR-Gesellschafters bei einer bauwirtschaftlichen Arbeitsgemeinschaft entwickelt (NJW 2001, 1056), die gewerblich und in Gewinnerzielungsabsicht handelt.

  • BGH, 21.01.2002 - II ZR 2/00

    Haftung der Gesellschafter eines geschlossenen Immobilienfonds

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.03.2004 - 6 U 150/02
    Sie haften im Regelfall für die rechtsgeschäftlich begründeten Verbindlichkeiten ihrer Gesellschaft in ihrem jeweiligen Bestand persönlich und der Höhe nach unbeschränkt (BGH NJW 2002, 1642).

    Der BGH hat denn auch seine in diesem Urteil aufgestellten Grundsätze bereits hinsichtlich einer besonderen Form der GbR wieder eingeschränkt (Urteil vom 21.1.2002 II ZR 2/00, NJW 2002, 1642: keine volle gesamtschuldnerische, sondern nur anteilige Haftung von Anlagegesellschaftern geschlossener Immobilienfonds).

  • BGH, 18.02.2002 - II ZR 331/00

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.03.2004 - 6 U 150/02
    Seitdem der Bundesgerichtshof die Parteifähigkeit der Außen-Gesellschaft bürgerlichen Rechts anerkannt hat (NJW 2001, 1056; NJW 2002, 1207), ist auch anerkannt, daß Gesellschafter einer GbR entsprechend den Regelungen des § 128 HGB neben oder unabhängig von der Gesellschaft aus Gesellschaftsverbindlichkeiten in Anspruch genommen werden können.
  • BGH, 01.06.1990 - V ZR 48/89

    Verhältnis von Wandelungs- und Minderungsklage

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.03.2004 - 6 U 150/02
    Dieser Auffassung steht nicht die Entscheidung des BGH vom 1.6.1990 (NJW 1990, 2682) entgegen, wie die Beklagte meint.
  • BGH, 18.12.2000 - II ZR 385/98

    Rechtsstellung eines Zweckverbands im Gründungsstadium und seiner Mitglieder

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.03.2004 - 6 U 150/02
    Nach allgemeiner Auffassung ist § 54 Satz 1 BGB, der auf das Recht der GbR verweist, auf einen nicht rechtsfähigen Idealverein nicht anzuwenden (anderes gilt für den nicht rechtsfähigen wirtschaftlichen Verein, BGH NJW 2001, 748).
  • BGH, 07.04.1993 - XII ZR 266/91

    Anwendung des internationalen Privatrechts von Amts wegen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.03.2004 - 6 U 150/02
    Der Richter muß, wenn die Anwendung ausländischen Rechts in Betracht kommt, in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen prüfen, ob das deutsche internationale Privatrecht die Anwendung deutschen Rechts oder eines ausländischen Rechts vorschreibt (BGH NJW 1993, 2305, 2306).
  • BGH, 23.04.1998 - III ZR 194/96

    Wirksamkeit eines Schiedsvertrages zwischen einem deutschen und einem

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.03.2004 - 6 U 150/02
    Eine analoge Anwendung von Art. 12 EGBGB ist für juristische Personen erwogen worden (offengelassen in BGH NJW 1998, 2452), aber jedenfalls für nicht rechtsfähige ausländische Gesellschaften unzulässig.
  • OLG Frankfurt, 23.06.1999 - 22 U 219/97

    Zur Rechts- und Parteifähigkeit einer ausländischen Kapitalgesellschaft

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.03.2004 - 6 U 150/02
    In einem derartigen Fall ist für die Ermittlung des Personalstatuts einer Gesellschaft auf die Gründungstheorie zurückzugreifen (so auch OLG Frankfurt, RIW 1999, 783).
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